Einspeisemanagement

 

Durch das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) regelt der Gesetzgeber die Vergütung zwischen dem Energieversorger und dem Erzeuger. Der Energieversorger ist berechtigt, Anlagen herunterzuregeln bzw. ganz vom Netz zu nehmen. Liegt der Grund für das Herunterregeln beim EVU, so muss er dem Energieerzeuger den entsprechenden Ausfall erstatten. 

Das Erkennen eines Eingriffs durch den Energieversorger und die daraus resultierende Rechnungsstellung über den Ausfall übernehmen wir für sie gerne.